monetäre Umweltschäden durch die Beeinträchtigung der Gewässergüte insb. in drei Bereichen: (1) Schädigung der Fischereiwirtschaft: Der Vergleich zwischen möglichen Erträgen der Binnenfischerei ohne Gewässerverschmutzung (ermittelt aus den Erträgen im Jahre 1961) und tatsächlichen Erträgen ergibt eine Differenz von 95%. In Preisen von 1986 sind das rund 250 Mio. DM pro Jahr. Dazu kommen bisher noch nicht berwertete Schäden der Küsten- und Hochseefischerei; auch das im Jahr 1988 erfolgte massenweise Robbensterben ist möglicherweise auf die Wasserverschmutzung zurückzuführen. Kosten der Trink- und Brauchwasserversorgung: Als Bezugsquellen für Trink- und Brauchwasser sind sowohl Oberflächengewässer als auch Grundwasser zu nennen. Durch die fortschreitende Verschmutzung und den steigenden Wasserbedarf verschlechtert sich die Versorgungslage mit Trinkwasser zunehmend. Die verschmutzungsbedingten Wasseraufbereitungskosten waren 1985 schon 30mal höher als 1950, mit weiter steigender Tendenz. Die geschätzten Wasseraufbereitungskosten für das Jahr 1984 betrugen 1 Mrd. DM. Verringerter Freizeit- und Erholungswert und Ästhetikverluste bei den Anwohnern von Gewässern: Solche immateriellen Schäden, die z.B. durch verschmutzungsbedingte Geruchsbelästigungen entstehen, sind noch schwieriger monetarisierbar als materielle Schäden. Nach einer vorsichtigen Schätzung ergeben sich Verluste für die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 8 Mrd. DM pro Jahr.
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