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Umweltschäden

volkswirtschaftliche Kosten der Umweltverschmutzung; sie sind nur z.T. in Geld zu be- werten (Gesundheitsschäden etc.). Allerdings lassen sich Teile der Umweltschäden dadurch quantifizieren, dass man die Kosten für ihre Behebung oder für Produktionsausfälle berechnet bzw. dass man die Zahlungsbereitschaft nach einer besseren Umwelt erfragt. Eine Untergrenze für den durch Krankheit verursachten materiellen Schaden lässt sich z. B. durch die Summierung der Behandlungskosten, Kosten von Produktionsausfällen und Leistungseinbussen durch Krankheit schätzen. Ebenso lassen sich die Kosten für die Restaurierung von Baudenkmälern, die durch die Gewässerverschmutzung erhöhten Kosten der Trinkwassergewinnung, die Kosten des Schutzes vor Lärm usw. bestimmen. Bei abgesichertem Ursache-Wirkungs-Zusammenhang sind in einzelnen Teilbereichen flächendeckende volkswirtschaftliche Abschätzungen der Umweltschäden in akzeptierbaren Fehlergrenzen schon jetzt möglich. Schäden, die jährlich durch Luftverschmutzung verursacht werden, betrugen für das Jahr 1992 rd. 37 Mrd. DM. Darunter allein über 8,3 Mrd. DM durch das Waldsterben. Für durch Lärm verursachte Schäden beliefen sich die Kosten auf rd. 32 Mrd. DM. Sollte man diese Zahlen für zu hoch halten, so bleibt doch zu bedenken, dass u. a. folgende Grössen in der "ökologischen Schadensbilanz" nicht oder nur partiell enthalten sind: ·    Psychologische Kosten der Umweltverschmutzung, ·    Volkswirtschaftliche Verluste durch Arten-und Biotopschwund, ·    Volkswirtschaftliche Verluste durch Bodenbelastung. Die ermittelten jährlichen Umweltschäden (Basisjahr 1984) in Höhe von 103 Mrd. DM markieren die Untergrenze der Grössenordnung mit ca. 6% des Bruttosozialprodukts der Bundesrepublik Deutschland.    Literatur: Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

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