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Gewässergüte

Qualität von Oberflächengewässern. Zur Festlegung der Gewässergüte werden Parameter benötigt, die den Gewässerzustand abbilden und eine Bewertung ermöglichen. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Eine von kurzfristigen Einflüssen unabhängige Zustandsbeschreibung bietet die Einteilung nach dem sog. Saprobien-System. Je nach Belastung mit organischen, unter Sauerstoffzehrung biologisch abbaubaren Inhaltsstoffen werden dabei für Fliessgewässer vier Güteklassen und drei Zwischenstufen unterschieden: Güteklasse I = unbelastet bis sehr gering belastet, Güteklasse I—II = gering belastet, Güteklasse II = mässig belastet, Güteklasse II—III = kritisch belastet, Güteklasse III = stark verschmutzt, Gütkelasse III—IV = sehr stark verschmutzt, Güteklasse IV = übermässig verschmutzt. Die Gewässergüte der Fliessgewässer in der Bundesrepublik Deutschland wird in einer Gewässergüte-Karte von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und Abwasser ausgewiesen (letzte Ausgabe 1990). Nach der letzten Gewässergüte-Karte befinden sich die Gewässer der Bundesrepublik in einem unterschiedlichen und in vielen Fällen noch verbesserungsbedürftigen Zustand. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass sich die Gewässergüte vieler Fliessgewässer (oder Gewässerabschnitte) in den letzten Jahren aufgrund des Baues und der Inbetriebnahme zahlreicher biologischer Kläranlagen verbessert hat. Bei der Ermittlung der Gewässergüte nach dem Saprobiensystem werden schwer abbaubare und persistente Schadstoffe und Schwermetalle nicht oder nur bedingt berücksichtigt. Die Situation der Gewässer in den neuen Bundesländern ist durch die in der Vergangenheit unterbliebenen Gewässerschutzmassnahmen gekennzeichnet mit der Folge, dass die Flüsse z.T. stark belastet waren und die zahlreichen Seen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin stark verschmutzt und algenreich sind. Deshalb ist insb. bei der Einleitung von Abwässern eine Reinigungsleistung durch Bau und Betrieb moderner Kläranlagen sicherzustellen. Daneben ist in grösserem Umfang die Beseitigung von Altlasten zu betreiben, die neben dem Grundwasser auch die Wassergüte der Oberflächengewässer beeinträchtigen.       

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