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Goldparität

im Goldstandard das Wechselkursverhältnis zwischen zwei Währungen, das dem Verhältnis des Goldgehalts der beiden Währungen entspricht. Auf eine Währung bezogen ist die Goldparität die Menge an Feingold, die einer Währungseinheit entspricht. So betrug z.B. die Goldparität der D-Mark 1953, als die Bundesrepublik Deutschland dem Internationalen Währungsfonds (IWF) beitrat, 0, 211588 g pro 1 DM. Diese Goldparität wurde durch die Aufwertung der D-Mark 1961   und 1969 bis auf 0,242806 g erhöht. Über die Goldparität des US-Dollars von 3,           888671 g pro 1 US-$, ergab sich dadurch ein Paritätskurs von 4,20 DM pro 1 US-$, der infolge der Aufwertungen der D-Mark bis auf 3, 66 DM im Jahre 1969 fiel. Heute spielen Goldparitäten keine Rolle mehr. Sofern heute Paritäten oder Leitkurse fixiert werden, geschieht dies zumeist in Sonderziehungsrechten des IWF, in ECU ( Europäische Rechnungseinheit) des Europäischen Währungssystems, durch eine (spezielle) Korbbindung oder auf andere (bilaterale) Weise.                                   

Goldparität nennt man den gesetzlich vorgeschriebenen Goldgehalt einer Währungseinheit. Es ist ein Begriff aus den Zeiten der Goldwährung, die nicht mehr existiert.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Juristisch festgelegtes Wertverhältnis einer Währungseinheit gegenüber dem Gold bzw. Repräsentationsverhältnis der umlaufenden Geldzeichen eines Landes zur Geldware Gold, soweit diese Geldzeichen das Gold in der Zirkulation ersetzen.

Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Goldkonvertierungspflicht des US-Dollars haben sich die im Internationalen Währungsfonds zusammengeschlossenen Staaten offiziell vom System der juristisch fixierten Goldparität ihrer Währungen gelöst. Sie gehen dazu über. den Wert ihrer Währungen in Sonderziehungsrechten auszudrücken. >Sonderziehungsrechte

Parität; - Goldstandard

Bei Goldwährungen vom Gesetzgeber vorgeschriebener Goldgehalt einer Währungseinheit. Goldwährungen gibt es jedoch nicht mehr. Bis 1972 wurden Goldparitäten im fiktiven internationalen Währungsfonds fixiert, jedoch durch Sonderziehungsrechte = Paritäten ersetzt.

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