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Green Clause

Akkreditivbevorschussung

bezeichnet eine im Rahmen eines Dokumenten-Akkreditivs vor allem in Großbritannien zwecks Finanzierung des Einkaufs von Stapelware (insbesondere von Wolle in Australien oder Neuseeland) vereinbarte Ermächtigung an eine Bank, Vorschüsse an den Begünstigten zu zahlen, ohne daß dieser zur vorherigen Einreichung der Dokumente verpflichtet ist. Es bleibt der Bank überlassen, ob sie eine Einlagerung der Ware bis zur Versendung verlangen will oder nicht. Bei der dem gleichen Zweck dienenden Red Clause wird dagegen bereits im Akkreditiv festgelegt, ob die Waren im Falle der Bevorschussung des Akkreditivs einzulagern sind oder nicht. Die Green Clause findet nur noch vereinzelt Anwendung.

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