alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens anfallen, z.B. Kosten der Kapitalbeschaffung, Notariats- und Gerichtskosten, Kosten der Herstellung und Ausgabe von Aktien, Steuern, Prüfungsgebühren u. ä. Gründungskosten sind grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben des Jahres der Gründung, auch wenn sie vor Betriebseröffnung entstanden sind oder vergeblich aufgewendet wurden.
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