kann branchenweise verschieden sein. Üblicherweise umfaßt der Planungszeitraum ein Jahr, bei häufigerer Umstellung des –+ Fertigungsprogramms kann sich die Planungsperiode auch auf sechs Monate oder geringere Zeitabstände beziehen (z.B. Modeindustrie). Durch die Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung und dadurch eventuell entstehende größere Abweichungen der Soll- von den Istwerten sollte die Gültigkeitsdauer nicht mehr als ein Jahr betragen. Revisionen der Plankalkulation (Planungsüberholung) werden nur bei grundlegenden Änderungen der Kostenstruktur vorgenommen.
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