Der Güterstand ist das zwischen Eheleuten bestehende Verhältnis bezüglich des Vermögens beider Gatten. Das Bürgerliche Gesetzbuch als maßgebliches Gesetzeswerk für das Privatrecht unterscheidet in bezug auf das eheliche Güterrecht ein gesetzliches und ein vertragsmäßiges Güterrecht. Das gesetzliche Güter-recht bestimmt den Güterstand der Eheleute als Zugewinngemeinschaft. In diesem Falle entstehen bei einer Scheidung entsprechende Verpflichtungen zum Zugewinnausgleich. In einem Ehevertrag können vom gesetzlichen Güterrecht abweichende Regelungen zwischen den Eheleuten getroffen werden. Vertraglich vereinbart werden können sowohl der Güterstand der Gütergemeinschaft als auch der Güterstand der Gütertrennung (Zugewinngemeinschaft).
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