Ein Freibetrag lt. § 32 Abs. 7 Einkommensteuergesetz, den vor allem Steuerpflichtige vom Einkommen abziehen können, wenn sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld für mindestens ein Kind erhalten, das in ihrer Wohnung im Inland gemeldet ist. Dieser Freibetrag läuft im Rahmen einer Neuregelung der Familienbesteuerung ab 2002 allmählich aus.
im Einkommensteuergesetz verankerter Steuerfreibetrag von 5616 DM im Jahr, der an Alleinstehende gewährt wird, die mindestens ein Kind zu versorgen haben. Alleinerziehenden ist es zusätzlich gestattet, Betreuungskosten für Kinder als aussergewöhnliche Belastung geltend zu machen (§32 VII EStG). Bei Ehegatten kommen Kinderbetreuungsko- sten nur ausnahmsweise in Betracht (§33c EStG).
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