Das Stimmrecht von Aktionären, die eine größere Anzahl von Aktien besitzen und damit über eine entsprechende Anzahl von Stimmrechten verfügen, kann per Satzung auf einen Höchstbetrag des stimmberechtigten Kapitals begrenzt werden.
Von manchen grossen Aktienbanken u. a. Unternehmen per Satzung eingeführte Begrenzung des Stimmrechts von grösseren Aktienbesitzern in ihrer HV.
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