Vis absoluta, Act of God, Unforeseen Circumstance, Force Majeure
Im nationalen und internationalen Geschäft unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren (zum Beispiel Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Blockaden, Kriege, Bürgerkriege, Unruhen, Revolutionen, Streiks, Embargos, Beschlagnahme von Schiffen usw.). Durch die sogenannte «Force-Majeure-Klausel» wird in manchen Handelsverträgen expressis verbis unterstrichen, daß in Fällen höherer Gewalt Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen entfallen.
Ein aussergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch äusserste, nach Lage der Sache vom Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann. Schuldner haften prinzipiell nicht für höhere Gewalt.
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