Verkauf des Rohholzes erfolgt als Vorverkauf vor der Fällung oder nach Aushaltung, Sortierung und Vermessung durch die Forstbetriebe im Nachverkauf. Der Vorverkauf, bei dem der Holzeinschlag dem Käufer überlassen wird (Holzverkauf auf dem Stock) ist in anderen Ländern (z.B. Nordamerika, Frankreich) die Regel, in der Bundesrepublik selten. Nach dem Verfahren der Preisbestimmung gibt es neben Freihandabgabe oder Freihandverkauf die öffentliche Versteigerung (Auktion), seltener geheime Versteigerung (Submission).
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