Siehe auch: Ausschreibung
Siehe auch: Aussedreibung
Ausschreibung, z. B einer Wertpapieremission oder eines zu syndizierenden Kredits.
Ausschreibungsverfahren
Bei der Submission erfolgt die Auftragsvergabe im Wege einer Ausschreibung. Bei Ausschreibungen ohne Nachverhandlungen (closed bid) ist es besonders schwierig, einen marktgerechten Preis zu ermitteln. Bei closed bid-Ausschreibungen ist jeder Anbieter bzw. j ede Anbietergemeinschaft gezwungen, eine im Umschlag verschlossene Preisforderung abzugeben. Es erhält der Anbieter mit der niedrigsten Preisforderung im Vergleich zur gebotenen Leistung den Zuschlag. Zur Preisfindung bei Submission sind sog. Competitive Bidding Ansätze entwickelt worden, die auf einer systematischen Nutzung aller gegebenen Informationen basieren. Grundidee ist die Erreichung einer möglichst günstigen Gewinn-Risikokombination (das Produkt aus dem Gewinn bei einem bestimmten Preis zu erhalten, soll möglichst groß sein). Gewinn und Risiko hängen dabei von folgenden Faktoren ab: Der Auftragserfolg ist abhängig vom Preis des betrachteten Anbieters im Verhältnis zum niedrigsten Konkurrenzpreis. Benötigt wird also eine Schätzung der Erfolgswahrscheinlichkeiten bei einem bestimmten eigenen Preis und alternativen Konkurrenzpreisen. Eine solche Schätzung zeigt bspw. die Übersicht in Tab. 1, bei der Preise zwischen 5,36 Mio. und 6,8 Mio. EUR den relevanten Konkurrenzpreisbereich beschreiben mögen: Bei einem Preis von bspw. 6,10 Mio. EUR für eine bestimmte Anlage und Konkurrenzpreisen von Mio. EUR bis 5,76 Mio. EUR ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gleich Null. Hat der Nachfrager jedoch ganz bestimmte Präferenzen für den betrachteten Anbieter, so kann bereits bei einem Konkurrenzpreis von 5,89 Mio. EUR mit 16% Erfolgswahrscheinlichkeit ein Auftrag zu erhalten sein. Entsprechendes gilt für einen eigenen Preis von 6,28 Mio. EUR und die anderen angegebenen Angebotspreise. Da die alternativen Konkurrenzpreise aber nicht gleichwahrscheinlich sein werden, muss der Anbieter zusätzliche Angaben darüber machen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die einzelnen Konkurrenzpreise von Mio. EUR bis 6,8 Mio. EUR auftreten werden. Die entsprechenden Schätzwerte sind in Tab. 1 unter der Tabelle für jeden Konkurrenzpreis angegeben. Aus diesen Daten läßt sich durch Ausmultiplizieren die Zuschlagswahrscheinlichkeit bei einem bestimmten Angebotspreis Z(Pr) ermitteln: Z(6,10) = 0x0,05 + 0 + 0x0,11 +0x20,13 + 0,16x0,21 + 0,43x0,13 + 0,81 x0,12 + 1 x0,05 + 1 x0,05 + 1 x0,05 + 1 x0,05 + 1 x0,03 = 0,4167 Entsprechend gilt Z(6,28) = 0,2595 d. R. will ein Anbieter jedoch nicht die Zuschlagswahrscheinlichkeit, sondern das erwartete Auftragsergebnis möglichst günstig gestalten. Dazu ist es notwendig, den kalkulierten Deckungsbeitrag des Auftrags mit der Zuschlagswahrscheinlichkeit zu multiplizieren. Tab. 2 zeigt dies beispielhaft für alternative eigene Preise bei Einzelkosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR. Veranschaulicht man die erwarteten Deckungsbeiträge in einer graphischen Darstellung (vgl. Abb.), dann wird deutlich, dass beim Angebotspreis von 5,91 Mio. EUR das erwartete Deckungsbeitragsmaximum liegt. In verschiedenen empirischen Tests sind immer wieder die Ergebnisse von Competitive Bidding-Modellenund „intuitiver Preispolitik“ verglichen worden. Alle Untersuchungen bestätigen übereinstimmend, dass die Vergleiche stets zugunsten der Competitive Bidding-Modelle ausgegangen sind: Entweder hätte man mit Hilfe der Modelle Aufträge bekommen, die man in der betreffenden Situation nicht bekommen hat oder man hätte Aufträge, die man ohne Modellvcrwendung bekommen hat, zu besseren Preisen bekommen.
Literatur: Berndt, R., Marketing für öffentliche Aufträge, München 1988.
Ausschreibung.
Eine Marktveranstaltung des Beschaffungsmarketing, die vor allem durch die folgenden Merkmale charakterisiert ist:
· Ein Nachfrager richtet eine schriftliche Aufforderung an Anbieter, schriftliche Angebote für eine zu erbringende Leistung an ihn zu richten, an die die Anbieter innerhalb der Zuschlagfreies gebunden sind;
· vertrauliche Behandlung des Inhalts, der Zahl und der Absender von Angeboten während der Anbietungsfrist (d.h. mindestens bis zum Eröffnungstermin);
· Verzicht auf Zusatz- oder Nachverhandlungen mit den Anbietern während der Zuschlagfreies;
· Zuschlag wird an denjenigen Anbieter erteilt, der das günstigste Angebot unterbreitet hat.
Unterschieden wird zwischen öffentlichen Ausschreibungen, bei denen freier Zugang aller Anbieter herrscht, die meinen, dass sie die Bedingungen der Ausschreibung zu erfüllen in der Lage sind, und beschränkten Ausschreibungen, bei denen die Aufforderung zur Unterbreitung von Angeboten an eine begrenzte Zahl von Anbietern gerichtet wird.
Daneben wird auch die freihändige Vergabe im weitesten Sinne zu den Ausschreibungen gerechnet. Bei dieser Vergabeform herrscht weitgehende Formfreiheit, so dass der Nachfrager dabei auch die Möglichkeit zu Preisverhandlungen oder zu Verhandlungen über Zusatzleistungen und andere Modalitäten hat. In der Regel sind Ausschreibungen Einkaufsverfahren, wiewohl es auch Verkaufsausschreibungen, - Einschreibungen, gibt. Besonders verbreitet sind Ausschreibungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Baugewerbe.
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