Innerhalb der Prüfungsmethoden werden nach dem Kriterium »Art der Vergleichshandlung« indirekte und direkte Prüfungen unterschieden. Bei der indirekten Prüfung wird ein bestimmter Prüfungsgegenstand nicht unmittelbar wie bei der direkten Prüfung geprüft, um zu einem Prüfungsurteil über diesen Prüfungsgegenstand zu gelangen. Das Prüfungssubjekt sucht vielmehr ein repräsentatives ErsatzIstObjekt, vergleicht dieses mit einem eigens festgestellten ErsatzSollObjekt und gelangt zu einem Prüfungsurteil über diese ErsatzObjekte, von dem ein Prüfungsurteil über den konkreten Prüfungsgegenstand abgeleitet wird. Es wird also indirekt von einem Prüfungsurteil über Ersatzobjekte auf ein Prüfungsurteil über den zu prüfenden Gegenstand geschlossen. Voraussetzung für die Anwendung der indirekten Prüfungsmethode ist ein funktionaler oder kausaler Zusammenhang zwischen dem ErsatzIstObjekt und dem Prüfungs(Ist) Objekt. Zu den indirekten Prüfungen gehören u. a. die Systemprüfungen, die Prüfungen mit Kennzahlen (Kennziffern) und Richtsätzen sowie die » Verprobung. Beispiele: Von der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des internen Kontrollsystems wird auf die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geschlossen. Bei der sog. Verprobung wird von der Umsatzsteuer oder der Vertreterprovision auf die Höhe des Umsatzes geschlossen (Plausibilitätskontrollen).
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