sind im Beteiligungsbericht mit nahezu 1000 unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Bundes und seiner Sondervermögen angegeben. Diese Beteiligungen werden nach dem Ressortprinzip von den Ministerien aufgabenbezogen verwaltet. Der Hauptanteil des industriellen Bundesvermögens liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Finanzen, in dem die Konzerne (z. B. Saarbergwerke AG, Industrieverwaltungs GmbH) mit deren weiteren Beteiligungen zusammengefasst sind.
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