1. Schuldner, bei denen die
Kaufkraft, d. h. der Realwert nomineller Schulden, als Folge einer Inflation fällt, d. h. Schuldner, der »gutes, altes« Geld mit »schlechtem, neuen« zurückzahlen kann, und
2. Besitzer von Sachvermögen, wenn als Folge einer Inflation der Realwert von Sachvermögen durch eine allgemeine Flucht in Sachwerte überproportional steigt.
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