sind Kosten, die für den Aufbau der Unternehmung und die Aufnahme des Geschäftsbetriebs entstehen, insbesondere für den Aufbau der Fertigungs- und Vertriebsorganisation einschließlich der Beschaffung von Arbeitskräften. Sie dürfen in die Bilanz aufgenommen (aktiviert) werden und müssen nach höchstens fünf Jahren abgeschrieben sein (Abschreibung). Dadurch soll der Ausweis von Verlust in der Anlaufphase der Unternehmung vermieden werden.
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