(IAB) Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit mit der Aufgabe, Umfang und Art der Beschäftigung sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, der Berufe und beruflichen Bildungsmöglichkeiten zu beobachten und zu untersuchen. Neben gesamtwirtschaftlichen Analysen wird auch nach einzelnen Wirtschaftszweigen, Regionen oder der sozialen Struktur differenziert. Die Ergebnisse sollen für die Tätigkeit der Arbeitsverwaltung ausgewertet werden, um es ihr zu erleichtern, ihre Aufgaben vorausschauend wahrzunehmen. Das IAB nahm 1967 seine Arbeit auf. Die Forschungstätigkeit ist mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung abzustimmen. Ihre gesetzliche Grundlage erhielt sie durch das Arbeitsförde- rungsgesetz vom 25. 6. 1969. Sitz des IAB ist Nürnberg.
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