Wenn Dritte, herstellerunabhängige Gesellschaften das Leasing-Geschäft betreiben, steht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund der Geschäftstätigkeit. Derartige Leasing-Gesellschaften sind meistens Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen von Kreditinstituten. Durch § 10a KWG gelten solche Leasing-Unternehmen, sofern 40% des Kapitals mittelbar oder unmittelbar von übergeordneten Kreditinstituten gehalten werden, neuerdings als nachgeordnete Kreditinstitute, so daß sie mit unter die Regelung über die Eigenkapitalausstattung fallen. Das institutionelle Leasing hat am gesamten Leasing-Umsatz einen Anteil von knapp zwei Dritteln (ca. 10,5 Mrd. EUR).
Form des Leasing, bei der eine Leasinggesellschaft als Leasinggeber in Erscheinung tritt — im Gegensatz zum Herstellerleasing, bei dem der Hersteller bzw. ein Händler unmittelbare Leasinggeber sind. Institutionelles Leasing wir z.T. auch als indirektes Leasing bezeichnet. Siehe auch Leasing.
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