Dem Bundesamt für Wirtschaft (BAW) angegliederter ständiger Ausschuß, dem Mitglieder des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi), des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) und der Deutschen Bundesbank angehören. Vertreter anderer Bundesministerien können zur Beratung hinzugezogen werden. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört unter anderem das Erstellen von Erlassen, die von den zuständigen Stellen im Rahmen der Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zu beachten sind (Einfuhrausschreibung).
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