Die Kapitaladäquanzrichtlinie ist eine EU-Richtlinie, die eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sicherstellen soll. Sie begrenzt das Marktpreis-, Adressenausfall- und Vorleistungsrisko von Positionen des Handelsbuchs sowie Fremdwährungs- und Rohwarenrisiken. Die Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie erfolgte im Zuge der 6. KWG-Novelle.
Abk.; CAD, KAD. Kurz-bez.f. Richtlinie des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten. Legt Mindesteigenkapitalanforderungen für Marktrisiken fest, die Wertpapierfirmen und Kreditinstitute im Rahmen ihres Handelsbuchs, d.h. aus Wertpapiereigenhandels- und Fremdwährungsgeschäften, eingehen. Umgesetzt in der Neufassung des Eigenmittelgrundsatzes.
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