Zum Abschluß eines Vertrags sind entsprechende Willenserklärungen notwendig. Diese müssen nicht immer ausdrücklich ausgesprochen oder niedergeschrieben werden, vielmehr können sie in bestimmten Fällen durch stillschweigende Übereinstimmung und schlüssiges (konkludentes) Handeln erfolgen. Beispiel: Ein Stammgast hebt wortlos die Hand, der Kellner bringt ein Glas Bier. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zustande. Ebenso: Einkauf im Supermarkt u.a.
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