Mittelfristige, von nicht an der Währungsunion teilnehmenden EU-Ländern vorgelegte Planungen und Annahmen über die Entwicklung wichtiger ökonomischer Größen im Hinblick auf die Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten mittelfristigen Ziels eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden öffentlichen Haushalts. Die Konvergenzprogramme sind jährlich zu aktualisieren und werden von der EU-Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuß geprüft.
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