Interne Revision
Besteht bei einem Institut eine Bankkonzernrevision, kann diese nach MaRisk zur Unterstützung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der internen Kontrollverfahren in der Gruppe ergänzend zur internen Revision des Tochterunternehmens tätig werden. Dabei kann die Konzernrevision auch die Prüfungsergebnisse der internen Revisionen der nachgeordneten Unternehmen verwenden. Soweit einzelne Tätigkeiten der internen Revision ausschl. durch die Konzernrevision wahrgenommen werden sollen, sind die entspr. Anforderungen der MaRisk zu beachten. Vollständige Auslagerung der Tätigkeit der internen Revision auf die Konzernrevision ist unter in den MaRisk angeführten Voraussetzungen (interne Revision, Auslagerung) möglich, wenn die Konzernrevision der Bankgeschäftsleitung des Mutterunternehmens unterstellt ist und sich der Sitz des Letzteren innerhalb des EWR befindet.
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