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Kooperationsdarlehen

Gewährung von Darlehen aus dem ERP-Son- dervermögen für Investitionsvorhaben zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit, die richtungsweisend für weitere Kooperationsvorhaben sind (Industriefinanzierungspolitik). Die Darlehen sind bestimmt für die Schaffung oder Erweiterung von Gemeinschaftseinrichtungen und andere Formen zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit, die unter Wahrung der unternehmerischen Selbständigkeit einzelne betriebliche Funktionen der beteiligten Unternehmen gemeinsam wahrnehmen und so deren Leistungskraft steigern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.  

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