umfasst als Teilgebiet der Industriepolitik spezielle staatliche Massnahmen zur Förderung der Finanzierungsmöglichkeiten von Industrieunternehmen. Die Massnahmen beziehen sich entweder allgemein auf die Ordnung des Kapitalmarktes oder differenziert auf einzelne Finanzierungsinstrumente, womit eine lenkende Einflussnahme im Dienst sektoraler, regionaler oder grössenstruktureller Ziele angestrebt wird. Zum Instrumentarium der öffentlichen Kapitallenkungspolitik zählen u.a. steuerliche Vorschriften, Zinspolitik, Investitionsge- und -verböte, Kapitalanlagevorschriften für Kreditbanken und sonstige Kapitalanleger, öffentliche Kapitallenkung durch Finanzierung von privaten Investitionen. Eine industriepolitische Ausrichtung der Kapitalmarktpolitik erweist sich als notwendig, wenn der Kapitalmarkt für die Industriefinanzierung noch entwickelt werden muss, vom Volumen her nicht ergiebig genug ist oder sich die konventionellen Finanzierungsformen als Hemmnis für die Innovationstätigkeit und die Bewältigung struktureller Anpassungsaufgaben erweisen. In der Bundesrepublik Deutschland kam der Industriekapitalpolitik eine besondere Bedeutung nach der Währungsreform 1948 in der Wiederaufbauphase zu (Investitionshilfege- setz, Kreditmittel aus dem ERP-Sondervermö- gen und dem Lastenausgleichsfonds). Parallel zur Revitalisierung des Kapitalmarktes wurden öffentliche Finanzierungshilfen gewährt. Mit aufkommenden Anpassungshemmnissen und Innovationsschwächen im strukturellen Wandlungsprozess wurden neue Finanzierungsformen diskutiert und z.T. erprobt, die die Beschaffung von Risikokapital (venture capital) erleichtern sollten (Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Wagnisfinanzie- rungsgesellschaften). Literatur: Die Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder an die gewerbliche Wirtschaft, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Sonderausgabe, laufende Jahrgänge. Willgerodt, HJPütz, P., Mehr Beteiligungskapital, Bad Homburg v.d.H. 1983.
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