Bezeichnung für Fazilitäten, die der Internationale Währungsfonds (IWF) seinen Mitgliedsländern zur Abfederung der Auswirkungen von Anpassungsmaßnahmen gewährt. Dazu stellt der IWF seine Finanzierung sowohl im Rahmen seiner allgemeinen Mittel als auch im Rahmen seiner - getrennt verwalteten -konzessionären Kreditfazilitäten zur Verfügung. Die Finanzierung hängt von der Billigung des Exekutivdirektoriums ab und in der Regel auch von der Verpflichtung des Mitgliedslandes, Schritte zur Behebung der Ursachen seiner Zahlungsungleichgewichte zu unternehmen. Allgemeine Fondsmittel können von Mitgliedsländern in Anspruch genommen werden, indem Käufe (Ziehungen) von Währungen anderer Mitgliedsländer oder Sonderziehungsrechte (SZR) mit dem entsprechenden Gegenwert der eigenen Währung getätigt werden. Für diese Ziehungen erhebt der IWF Gebühren und verlangt, daß das betreffende Land seine eigene Währung vom IWF mit den Währungen anderer Mitgliedsländer oder SZR im Laufe eines festgelegten Zeitraumes zurückzahlt bzw. zurückkauft. Der IWF bietet folgende Fazilitäten:
Reguläre Fazilitäten Konzessionäre Fazilitäten Sonderfazilitäten
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