treten im Zusammenhang mit der Frage auf, wann und in welcher Form bereits verabschiedete Pläne überprüft, korrigiert und weiterentwickelt werden sollen. Es geht dann um den Anpassungsrhythmus in der Planung. Die Notwendigkeit einer Planänderung läßt sich erst anhand von Abweichungen zwischen Daten des geltenden Planes und neuen Informationen feststellen. Wesentlich ist, daß die Planabweichungskontrollen nicht nur in Form eines Plan-Ist-Vergleichs stattfinden, sondern auch ein ’,PlanWird-Vergleich vorgenommen wird. In die Abweichungsanalyse soll auch die sich abzeichnende Entwicklung einbezogen werden. Planänderungen können sein: Überprüfung der Planprämissen, Detaillierung globaler Pläne bzw. Umwandlung von Eventualplänen in Definitivpläne, inhaltliche Änderung von Plänen aufgrund von Änderungen von Einflußgrößen, Verlängerung der Planung in die Zukunft, d.h. Neuplanung für einen weiteren Zeitabschnitt (rollende Planung).
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