Verhältnis der öffentlichen Nettokreditaufnahme zu den gesamten Staatsausgaben oder auch zu Teilen der Staatsausgaben (vor allem: den öffentlichen Investitionen). Im ersten Fall spricht man von der Kreditfinanzierungsquote der Staatsausgaben, im zweiten von der Kreditfinanzierungsquote der öffentlichen Investitionen. Setzt man die übrigen Staatseinnahmen in Relation zu den Staatsausgaben, so erhält man die Deckungsquote, die für die Verteilung der Steuereinnahmen im föderativen System der Bundesrepublik (Gemeinschaftsteuern) herangezogen wird.
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