(nachzahlungspflichtige Dividende) Verpflichtung zur Dividendennachzahlung auf Vorzugsaktien gem. § 193 (1)AktG, wenn aufgrund schlechter Ertragslage eine Dividendenzahlung ausfällt. In diesem Falle ist in den Folgeperioden eine entsprechende Nachzahlung vorzunehmen (gem. § 140 (2)AktG). Vorteile für diese Aktionäre bestehen in zweifacher Hinsicht: Schwankende Ertragslagen werden mittelfristig ausgeglichen und im Falle von stimmrechtslosen Vorzugsaktien erhalten deren Inhaber unter bestimmten Bedingungen gem. § 140 (2)AktG ein zeitlich befristetes Stimmrecht.
Vorhergehender Fachbegriff: Kumulative Abweichungsanalyse | Nächster Fachbegriff: Kumulative Vorzugsaktie
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|