(a) ergibt sich, wenn sich aus bestimmten Gründen an der Börse niedrigere Kursnotizen erfolgen. Kursabschläge werden vornehmlich in Form eines
(b) Dividendenabschlags, Bezugsrechtsabschlags,
(c) Kursabschlags bei der Emission von Gratisaktien (Berichtigungsaktien),
(d) Kursabschlags einer Liquidationsrate wirksam,
(e) Zinsabschlag.
Vgl. auch: Kurszusätze.
Disagio, Deport.
Siehe: Deport
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