Im Rahmen der Alterssicherung der Landwirte konnten hauptberufliche Landwirte bis Ende 1983 einen Anspruch auf eine Landabgaberente erwerben, wenn sie einen nach dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm "nicht entwicklungsfähigen Betrieb" strukturverbessernd abgaben. Entwicklungsfähigen Betrieben wurde hiermit eine Wachstumsmöglichkeit geschaffen, um ihre Konkurrenzfähigkeit zu verbessern. Als Anreiz konnten Land abgebende Landwirte eine Rentenerhöhung bis maximal 175,- DM monatlich erhalten, wenn sie einen Anspruch auf Altersgeld besassen, so dass sozial- und strukturpolitische Zielsetzungen verknüpft wurden.
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