Das Leasingentgelt, das der Leasingnehmer an den Leasinggeber zu bezahlen hat, wird über einen Leasingfaktor kalkuliert, dessen Zusammenhang dem Kunden aber nicht aufgezeigt wird. Die Leasingrate umfasst verschiedene Größen: Der Hauptkostenfaktor des Leasingentgeltes liegt in dem Ausgleich der Anschaffungskosten für den Leasinggeber. Bei einem Vollamortisationsvertrag müssen während der Grundmietzeit die gesamten Anschaffungskosten gedeckt werden. Bei Teilamortisation wird die Differenz aus Anschaffungskosten und geschätztem Restwert gedeckt. Ein Unsicherheitsfaktor in der Bewertung der Kosten für den Leasingnehmer liegt gerade in dem Ansatz des Restwertes. Die Wertminderung wird durch die Monate der Grundmietzeit geteilt. Zinsen werden für das durchschnittlich genutzte Kapital in banküblicher Höhe kalkuliert. Sonstige Kosten wie eine Risikoprämie für den Leasinggeber, kalkulierte Steuern, Entgelt für die erbrachten Dienstleistungen und eine Gewinnquote für den Leasinggeber kommen hinzu. Die Summe aller Leasingraten ergibt deshalb immer einen die tatsächliche Wertminderung oder die Anschaffungskosten übersteigenden Betrag. Bei gewerblichen Leasingnehmern werden die Mehrkosten durch eine eintretende steuerliche Entlastung teilweise ausgeglichen. Die Höhe des Leasingentgeltes ist für die gesamte Laufzeit fest.
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