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Lebenshaltungsindex

Der Preisindex für die Lebenshaltung ist ein statistischer Durchschnittswert, der nicht ohne weiteres auf jeden einzelnen Privathaushalt übertragen werden kann. An Hand ausgewählter Verbraucherpreise für Waren und Dienstleistungen (Warenkorb) ermittelt das Statistische Bundesamt Wiesbaden nicht nur die Preisentwicklung, sondern auch die Auswirkungen dieser Preisentwicklung auf die Haushalte.

Bei der Berechnung der einzelnen Preisindizes wird auf eine Auswahl von etwa 750 Waren und Dienstleistungen zurückgegriffen, die die Vielfalt des Marktes möglichst exakt widerspiegeln sollen. Der Preisindex für die Lebenshaltung wird außerdem auf der Grundlage der Feststellungen ermittelt, die sogenannte über das ganze Bundesgebiet verteilte Preisbeobachter treffen.

Der Preisindex für die Lebenshaltung der Privathaushalte wird in den alten Bundesländern seit 1962 ermittelt. Es wird kaum überraschen, daß die Preise für die Lebenshaltung in diesem Zeitraum immer nur gestiegen sind, mit einer Ausnahme: 1986 befindet sich die Preisveränderungsrate im Minus. Die höchste Steigerung hingegen verzeichnen die Jahre 1973 und 1974. Wesentliche Ursache dafür duften die exorbitanten Ölpreiserhöhungen jener Jahre gewesen sein.

»In Deutschland stieg der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte von 1991 bis 1998 um 19,6 %. Für das frühere Bundesgebiet wurden 17,0 %, für die neuen Länder und Berlin-Ost 39,5 % ermittelt. Damit wird deutlich, dass die Ergebnisse für Deutschland von der Heranführung subventionierter Preise an ein marktwirtschaftliches Preisniveau in den neuen Ländern und Berlin-Ost beeinflußt wurden.« (Datenreport 1999, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000)

Die höchsten Preissteigerungen in diesem Zeitraum gab es in den Bereichen Bildungswesen und Gesundheitspflege.
Praktische Bedeutung hat der Lebenshaltungsindex beispielsweise für Mieter. Mitunter wird mietvertraglich eine Bindung der Mietsteigerung an den Lebenshaltungsindex vereinbart. Diese sogenannte Indexmiete ist rechtskonform.

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