Als Liste ausgedruckte Informationen über den Betrieb eines Computers, System oder Netzweks.
Neuaufnahme eines Produktes in das Sor- timent(die „Sortimentsliste“) einesHandels- unternehmens. Die Listung erfolgt bei Großunternehmen zunächst auf der Zentral- bzw. Großhandelsebene (Ordersatz). Dies garantiert freilich noch keine Distribution bei allen Filialen bzw. angeschlossenen Geschäften. Hierfür können entsprechend der Beschaffung im Handel vielmehr weitere Anstrengungen erforderlich sein, um auch diese Entscheidungsträger zu überzeugen. Als Listungskriterien des Handels kommen grundsätzlich quantitative Aspekte (erzielbarer Umsatz bzw. Zusatzumsatz, erzielbare Spanne bzw. Umschlagshäufigkeit, entstehende Kosten) und qualitative Aspekte (Ist die Marke bzw. das betreffende Produkt ein „Muß“ für das Handelssortiment? Welchen Beitrag leistet das Produkt zum Image des Handelsunternehmens?) in Frage. Die Gewichtung ist von Branche zu Branche und von Betriebsform zu Betriebsform deutlich unterschiedlich. Hintergrund hierfür sind die differenzierten Handelserfolgsfaktoren.
Literatur: Bauer, H., Die Entscheidung des Handels über die Aufnahme neuer Produkte, Berlin 1980.
Vorhergehender Fachbegriff: Listenpreise | Nächster Fachbegriff: Listung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|