bestehen bei Verteidigungsstreitkräften wie der Bundeswehr aus • abschreckender Präsenz (Vorhandensein leistungsfähiger Einsatz- und Kampfverbände), • militärisch und politisch wirksamer Kampfleistung (eingesetzte Hilfs- und Kampfverbände - wenn erforderlich), • wirksamer Einsatzbefähigung und abrufbarer -leistung (z.B. in Katastrophenfällen), • Nebenleistungen für die eigene und andere Gesellschaften, z.B. zivil nutzbare Ausbildung und Bildung, Die Bundeswehr gibt Gewähr- und Dienstleistungen ab, die im Rahmen des NATO- Bündnisses (militärische Bündnisse) und weiterer internationaler Verträge und Gemeinschaften insb. auch politische Verteidigungswaffen darstellen. Durch die Machtbegrenzung der militärischen Führung der politisch geführten Bundeswehr wird ein Überziehen der Ziele im Vergleich zum erklärten Zweck vermieden. Gegenseitige umfassende Information ist nötig, um keine Diskrepanzen zwischen staatlichem Schutzwunsch und militärischem Schutzvermögen sowie gegnerischem militärisch-politischen Okkupationsvermögen entstehen zu lassen. Als innermilitärische Leistungsfaktoren (militärische Ressourcen) kommen personelle, materielle, naturelle und immaterielle in Betracht. Militärische Endleistungen sind nicht lagerbar, daher werden betriebliche Teilleistungen im Frieden durch Leistungsvor- prozesse stufenweise so nahe wie möglich an den Endzustand gebracht, z. B. durch Ausbildung, Lagerung (militärische Logistik), Sperren. Gute Planbarkeit, keine Einflussnahme durch Gegner und andere Vorteile ermöglichen somit gute militärische Wirtschaftlichkeit. Mit den sich daran notfalls anschliessenden Leistungshauptprozessen sollen die Einsatzziele zeitverzugsarm erreicht werden. Eine entscheidende militärische Leistung ist jedoch bereits in der bei Staat und Gesellschaft entstandenen Gewissheit zu sehen (Militärökonomik), dass einsatzfähige Verbände zusammen mit ihrer zeit- und raumum- spannenden Logistik, ihren Möglichkeiten der personellen und materiellen Verstärkung (Sicherstellungsgesetze) sowie mit dem militärischen Führungspersonal in der Lage sind, Gegner von einer Angriffshandlung abzuhalten. Literatur: Kirchhoff, G., Betriebswirtschaftslehre der Streitkräfe, in: WiSt, 9. Jg. (1980), S. 511 ff.
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