Mindestdeckungsbeitrag ist ein vorgegebener Sollwert des Deckungsbeitrags, der je verkaufter Leistungseinheit, je Auftrag oder je Engpaßkapazitätseinheit erreicht werden soll und nicht unterschritten werden darf (Plandeckungsbeitrag).
ein von der Unternehmensführung festgesetzter Deckungsbeitrag (PIandeckungsbeitrag), den der tatsächliche Deckungsbeitrag nicht unterschreiten soll. Der Mindestdeckungsbeitrag ist als ein Vorgabeziel für die Planung und Kontrolle des Fertigungsprogramms aufzufassen.
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