sind alle Menschen. Daneben kennt das Gesetz auch juristische Personen.
Im rechtlichen Sinne ist dies jeder Mensch. Wesentliches Merkmal einer n. P. ist ihre Rechtsfähigkeit; das bedeutet, dass sie selbstständiger Träger von (subjektiven) Rechten und Pflichten, also Rechtssubjekt sein kann. Hinzu kommt ihre Handlungsfähigkeit; darunter ist die Möglichkeit zu verstehen, durch eigenes verantwortliches Handeln Rechtswirkungen hervorzurufen, insb. Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Den Gegensatz zur n. P. stellt die juristische Person dar.
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