Siehe: Steueroasen
Siehe dazu Niedrigsteuerländer.
("Steueroase", tax haven) im deutschen Aussensteuerrecht Bezeichnung für Gebiete, in denen die Einkommensteuersätze unter 31,2% liegen oder eine wesentliche Vorzugsbesteuerung gegeben ist. § 2 AStG sieht eine zehnjährige erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete vor. Man kann in internationaler Sicht drei Haupttypen von Steueroasen unterscheiden: • Zu den Nulloasen (tax paradises) gehören Länder ohne Einkommen- und Körperschaftsteuer oder mit geringer Ertragsteuerbelastung (z.B. Bahamas, Bermuda). • Bei den Niedrigsteuerländern (tax shelters) liegen die Ertragsteuersätze erheblich (20%—30%) unter den vergleichbaren Steuersätzen der Hochsteuerländer (z.B. Luxemburg, Schweiz). • Zu den Ländern mit speziellen Steuervergünstigungen (tax resorts) zählen solche mit Sondervergünstigungen für die Schiffahrt (z.B. Panama, Liberia), mit überdurchschnittlichen Fördermassnahmen (z.B. Irland) oder Standorte für günstige Mehrlän- derwirkungen(z.B.Cura<;ao). Literatur: Vogel, K. u.a., Steueroasen und Aussensteuergesetze, München 1981.
Siehe: Steueroasen
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