s, gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, privatrechtliche Stiftungen und Vereine, auch Parteien und Kirchen werden dazu gerechnet.
Nichterwerbswirtschaftlicher Betrieb, der nicht individuell nutzbare Güter oder Dienstleistungen anbietet und in der Regel keine Gewinne erzielt bzw. nicht rentabel ist. Beispiele sind Vereine, Verbände, Stiftungen, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Parteien und Kammern. Sie dienen häufig gemeinwirtschaftlichen Aufgaben ( öffentlicher Betrieb ).
Siehe Verband .
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