- Erwerbseinkünfte des Staates; Verwaltungsökonomik
Betrieb, der ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand steht. Die wirtschaftliche und rechtliche Struktur der öffentlichen Betriebe weist eine grosse Vielfalt auf. In wirtschaftlicher Hinsicht ist vor allem die Zielsetzung öffentlicher Betriebe von Interesse. Danach können Erwerbsbetriebe, kostendeckende Betriebe und Zuschussbetriebe unterschieden werden. Erwerbsbetriebe sind in ihrer Zielsetzung mit Privatbetrieben vergleichbar, sie orientieren sich am Gewinnziel und dienen der öffentlichen Hand als Erwerbsmittel. Zu ihnen kann man einzelne Berg- und Hüttenwerke, Elektrizitätswerke und Banken rechnen. Betriebe, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, haben einerseits die Befriedigung eines Kollektivbedarfs zur Aufgabe, andererseits sollen Verluste vermieden bzw. in ihrer Höhe begrenzt werden. Zu ihnen zählen z.B. Bundespost und Bundesbahn. Zuschussbetriebe haben ebenfalls die Deckung des Kollektivbedarfs zur Aufgabe, die Leistungen werden hier jedoch unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt (Schutzgebühr) abgegeben. Zu ihnen rechnen z.B. Hochschulen und Theater. Auch die rechtliche Struktur der öffentlichen Betriebe ist sehr vielfältig (vgl. Abb.; —öffentliche Unternehmen). Literatur: Thiemeyer; T, Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe, Reinbek bei Hamburg 1975. Thiemeyer, T., Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Betriebe, in: WiSt, 10. Jg. (1981), S. 367ff. und S. 417 ff.
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