Einnahmen aus erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit des Staates. Sie werden durch den Verkauf von Gütern auf Märkten (teilweise) in Konkurrenz zu privaten Anbietern erzielt. Diese Einnahmenart setzt Erwerbsvermögen voraus, das sich teilweise oder vollständig im Eigentum des Staates befindet. Erwerbseinkünfte sind daher zumeist Gewinne aus öffentlichen Betrieben und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung (z.B. Versorgungsunternehmen, öffentliche Banken) sowie aus Grundvermögen. Erwerbseinkünfte erzielt der Staat i.d.R., ohne Zwang anzuwenden. Allerdings werden die Preise bei öffentlichen Unternehmen (etwa der Versorgungsunternehmen) häufig auch hoheitlich festgelegt. In der Praxis ist die Trennung gegenüber Gebühren und - Beiträgen häufig fließend (z.B. Wasserversorgung).
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