Einnahmen aus erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit des Staates. Sie fliessen zumeist aus Gewinnen öffentlicher Betriebe und Unternehmen (z.B. Verkehrs- und Versorgungsunternehmen) bzw. staatlichen Beteiligungen an privaten Unternehmen (z.B. Aktionär eines Automobilwerkes) sowie aus Grundvermögen, durch Vermietung, Verpachtung oder Veräusserung. Erwerbseinkünfte entstehen - im Gegensatz zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen - nicht kraft Hoheitsakt, sondern prinzipiell durch die Beteiligung des Staates am Marktprozess. Allerdings werden die Preise öffentlicher Unternehmen (etwa der Versorgungsunternehmen Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke) häufig auch hoheitlich festgelegt. Zudem ist der Übergang zu den Gebühren und Beiträgen fliessend; solche Einnahmen werden gelegentlich miteinander vermischt und unterschiedlich als Preise, Gebühren oder Beiträge bezeichnet. Die Erwerbseinkünfte spielen heute nur eine untergeordnete Rolle; sie haben auf der Gemeindeebene noch das grösste Gewicht. Die öffentlichen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit machten 1990 beim Bund 4,9%, bei den Ländern 1,9% und bei den Gemeinden 9,4% der jeweiligen Gesamteinnahmen aus.
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