ein (mißverständlicher) Begriff der flexiblen Normalkostenrechnung. Um in der Abweichungsanalyse der Gemeinkosten die Beschäftigungsabweichung von den Einflüssen anderer Kostenbestimmungsfaktoren isolieren zu können, sind die Gemeinkosten zu ermitteln, die bei Ist-Beschäftigung normalerweise anfallen. Die anderen Kosteneinflußgrößen sind dabei konstant zu halten. Diese Gemeinkosten werden als Normgemeinkosten bezeichnet. Sie entsprechen den Sollkosten der -o flexiblen Plankostenrechnung. Berechnung: fixe Normalgemeinkosten + proportionale Normalgemeinkosten pro Leistungseinheit (= Normalgemeinkostensatz) x Ist-Beschäftigung (= Zahl der produzierten Leistungseinheiten).
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