Es befindet sich immer an der Spitze einer Zielhierarchie. Das Oberziel des gesellschaftspolitischen Zielsystems ist die Wohlfahrt.
Oberziele sind die von der Unternehmungsführung gesetzten Ziele. In der Unternehmung gilt als langfristiges Oberziel die Gewinnmaximierung, die aus dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip folgt. Daneben kann als kurzfristiges Oberziel die Vergrößerung des Marktanteils angestrebt werden. In der Zielhierarchie der Unternehmung werden darüber hinaus die Zwischen- und Unterziele formuliert.
Siehe auch: Zielsystem
Vorhergehender Fachbegriff: Oberste Gerichte | Nächster Fachbegriff: Oberziele
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|