Da Oberziele für die unteren und mittleren Instanzen einer Unternehmung als Vorgaben in der Regel nicht operational sind, bedient man sich für die Vorgabe der Konkretisierung der Oberziele operationaler Unterziele. So wird z.B. das Oberziel «Gewinnstreben« für eine Reihe von Entscheidungsträgern operational als Unterziel »Kostenwirtschaftlichkeit« formuliert. In der Zielhierarchie (’ Zielsystem) einer Unternehmung tragen die Unterziele zur Erfüllung der Oberziele bei.
Die Formulierung von Unterzielen und Zwischenzielen setzt voraus, daß eine Zielhierarchie vorhanden ist. Die Unterziele werden aus dem Oberziel abgeleitet, und zwar müssen sie zu dem Oberziel in einem MittelZweck-Verhältnis stehen. Zwischen den Unterzielen und den Zwischenzielen muß eine Komplementaritätsbeziehung gegeben sein, damit das Oberziel bestmöglich erreicht werden kann. Dabei können auch teilweise konkurrierende Beziehungen zwischen den einzelnen Zielen bestehen. Wird z.B. als Oberziel die Gewinnmaximierung angestrebt, so können als Unterziele die Kostenminimierung und /oder die Umsatzmaximierung formuliert werden.
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