Öffentliche Aufträge sind von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen Personen des öffentlichen Recht vergebene Aufträge an Privatunternehmer.
Nach der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPöA) sind grundsätzlich Marktpreise zu vereinbaren. Nur ausnahmsweise sollen Selbstkostenpreise angesetzt werden, die nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zu kalkulieren sind.
sind Aufträge der öffentlichen Hand an Privatunternehmen. Nach der VPöA erfolgt die Auftragsvergabe grundsätzlich zu Marktpreisen. Nur in bestimmten Fällen werden Selbstkostenpreise vereinbart. Diese sind nach den «Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten , (LSP) zu kalkulieren.
Öffentliche Aufträge sind Aufträge der öffentlichen Hand an private Unternehmungen. Nach der VPöA erfolgt die Auftragsvergabe grundsätzlich zu Marktpreisen. Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B die Feststellung von Marktpreisen nicht möglich ist oder der Wettbewerb auf der Anbieterseitebeschränkt ist, dürfen Selbstkostenpreise vereinbart werden. Die Kalkulation der Selbstkostenpreise ist nach den LSP vorzunehmen.
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