Öffentliche Kreditinstitute
Sammelbezeichnung für die vom Staat -Bund, Bundesländer - oder von sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften - Städte, Gemeinden, Kreise - gegründeten und betriebenen Banken. Sie haben meist öffentlich-rechtliche Rechtsform (juristische Person des öffentlichen Rechts), z.T. aber auch Rechtsformen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH). Sie treten in grosser Vielfalt auf: z. T. erwerbswirtschaftlich orientiert, z. T. gemeinnützig bzw. von der Errichtungskörperschaft mit bestimmten, im gesamtwirtschaftlichen Interesse stehenden Aufgaben beauftragt, die von privaten Banken aus Ertragsund/oder Risikogründen nicht übernommen werden.
Alle Kreditinstitute, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, z. B. Bundesbank, Girozentralen, Sparkassen.
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