direkte oder indirekte (weitergeleitete) Kredite der Kommunen, Länder und des Staates an private Unternehmen im Rahmen der staatlichen Förderprogramme. Die Kreditgewährung erfolgt zu Vorzugskonditionen und ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Unternehmensgröße, Branche, Standort, Vermögensstand) gebunden. Die Kredite werden in erster Linie durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank gewährt.
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