bestimmte Taktik bei der Ausübung des Bezugsrechts ohne Zuzahlung. Will bzw. kann der Aktionär bei einer Kapitalerhöhung keine zusätzlichen Mittel investieren, besteht die Möglichkeit, Bezugsrechte zu verkaufen. Aus dem Erlös kann der Erwerber die auf die restlichen Bezugsrechte entfallenden neuen Aktien finanzieren.
Die Anzahl der jungen Aktien, die ohne Zuzahlung erhältlich ist, errechnet sich wie folgt:
Akt = (BZ x RWBZ): BZK
Akt = Anzahl der ohne Zuzahlung erhältlichen Aktien
BZ = Anzahl der Bezugsrechte
RWBZ = Rechnerischer Wert des Bezugsrechts
BZK = Bezugskurs der jungen Aktie
Beispiel:
Eine AG führt eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 5: 1 zu 600 € durch. Kurs der alten Aktie: 660 €.
Wert des Bezugsrechts:
RWBZ = 10
Ein Anleger besitzt 300 Aktien des Unternehmens. Damit kann er im Rahmen der Operation blanche 5 Aktien ohne Zuzahlung beziehen:
Akt = (300 × 10): 600
Akt = 5.
Errechnet sich für Akt ein gebrochener Wert, so können die überzähligen Bezugsrechte veräußert werden.
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